Nicht alle von PatientInnen erwünschten und ärztlich oder therapeutisch empfehlenswerten Leistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dennoch sind viele therapeutisch sinnvoll oder zumindest vertretbar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat diesen Leistungen die Bezeichnung individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) gegeben.
Wir bieten folgende Leistungen als IGEL an:
- Durchführung von Leistungs-, Intelligenz- und Persönlichkeitstests, Berufsdiagnostik
- Paartherapie und Familientherapie
- Entspannungsverfahren
- Kompetenztrainings zur Stressbewältigung, Förderung der sozialen Kompetenz, Selbstsicherheit und Angstbewältigung
Ob ein Patient eine dieser IGEL-Leistungen in Anspruch nimmt, muss er selbst entscheiden. Es handelt sich dabei um reine Privatleistungen, die selbst bezahlt werden müssen. Dabei darf der Therapeut die Kosten jedoch nicht willkürlich festsetzen, sondern die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Psychotherapeuten (GOP). Sollte es für eine der in der IGEL-Liste aufgeführten Leistungen keine GOÄ/GOP-Ziffer geben, orientiert sich der Therapeut bei der Abrechnung an anderen Gebührenordnungs-Ziffern, die vergleichbare Leistungen festlegen.